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Das Institut gliedert sich nicht nach "Abteilungen", sondern bildet projektbezogene Arbeitsbereiche:
 
 
Rechtsgeschichte - Geschichte der Evolution eines sozialen Systems
Mittelalterliche Rechtsgeschichte 
Humanistische Jurisprudenz 
Frühe Neuzeit 
19. und 20. Jahrhundert 
Wissenschaftsgeschichte 
   
Rechtsgeschichte - Geschichte der Evolution eines sozialen Systems

Unter den gegenwärtig verfügbaren Gesellschaftstheorien nimmt die Systemtheorie eine bedeutsame Stellung ein. Sie wird ergänzt um moderne Evolutionstheorie. Da Evolutionstheorie sich mit Veränderungen / Mutationen oder Stabilisierungen in der Zeit befasst, liegt es nahe, ihre Prämissen und Einsichten auf die Geschichtsforschung zu übertragen. In einem interdisziplinären und ortsübergreifenden Netzwerk von Experten werden die Chancen und Schwierigkeiten diskutiert, ob und wie moderne Evolutionstheorien zur Beschreibung und Erklärung von Entwicklungen des Rechts fruchtbar gemacht werden können. Die Geschichte des Rechts würde damit auf einer neuen systemtheoretischen Basis erforscht. Das Projekt Text Link InternRechtsgeschichte - Geschichte der Evolution eines sozialen Systems wird in Form von öffentlichen Vortragsreihen und internen Seminaren unter der Leitung von M. Th. Fögen und G. Bender bearbeitet.

 
 
Mittelalterliche Rechtsgeschichte

Eine dem MPIeR angegliederte Text Link InternForschungsstelle der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen (W. Brandes, L. Burgmann, A. Schminck) bearbeitet die Handschriften des weltlichen und kanonischen Rechts in Byzanz, bereitet Editionen und Übersetzungen vor und publiziert Einzelstudien (zuletzt zur byzantinischen Rechts- und Verwaltungsstruktur). Die Arbeiten der Byzantinisten ergänzen die west-mediävistischen Forschungen des Instituts durch eine komparatistische Perspektive.

Die Arbeiten in der westlichen mittelalterlichen Rechtsgeschichte widmen sich einerseits der Überlieferungsgeschichte, insbesondere den Texten eines besonders prominenten Juristen, Text Link InternBaldus de Ubaldis (V. Colli), und andererseits der inhaltlichen Auswertung dieser Texte, wobei das Gerichtsverfahren im Zentrum steht. Im Verfahren nämlich kristallisieren sich die Prinzipien heraus, nach welchen über Wahrheit entschieden wird. Dies wird auch im Rahmen des Projekts über den Text Link InternZeugenbeweis im gelehrten Recht analysiert (S. Lepsius). Die Arbeiten über Gerichtsverfahren werden aktuell zusammengeführt im Projekt Text Link InternRechtsprechung in der mittelalterlichen Stadt. Ein weiteres Institutsprojekt mit mediävistischem Schwerpunkt erforscht die Text Link InternKonstituierung von Kommunikationsräumen im westeuropäischen Hochmittelalter (T. Wetzstein).

 
 
Humanistische Jurisprudenz

Die Text Link InternRechtswissenschaft des Humanismus hat durch das Aufkommen und die Verbreitung des Buchdrucks eine im Vergleich zum Mittelalter erheblich größere Dichte und Intensität erreicht. Dokumentiert ist diese Verdichtung und Ausstrahlung der juristischen Diskurse in der Buchproduktion des 16. Jahrhunderts. Diese, soweit möglich, vollständig zu erfassen und damit das innereuropäische Netzwerk von juristischem Wissen zu rekonstruieren, ist Ziel der Arbeit an dem Text Link InternCensus of 16th Century Legal Imprints. Der Census ist wiederum Teil des Vorhabens Text Link InternA Bibliography of European Legal Literature to 1800 (D. Osler).

 
 
Frühe Neuzeit

Der Schwerpunkt der Frühneuzeit-Forschungen des Instituts liegt im Bereich der Policey. Um eine Grundlage für die zwischen dem späten 15. und dem frühen 19. Jahrhundert europaweit aufgebaute Normgebung der "Policey" zu gewinnen, hat das Institut das Projekt der Text Link InternPoliceyordnungen der frühen Neuzeit (M. Stolleis, K. Härter, T. Simon) begonnen. Sukzessive entsteht ein Repertorium, das die Polizeigesetzgebung der Territorien und der Städte erschließt. Das seit 1992 mit Unterstützung der DFG verfolgte Projekt der Erschließung der frühneuzeitlichen Policeyordnungen (Deutschland, Dänemark, Schweden, Schweiz, Österreich) ist, was die Erfassung der Daten angeht, weitgehend abgeschlossen. Die Ergebnisse werden fortlaufend in der Reihe Repertorium der Policeyordnungen der Frühen Neuzeit (bisher 7 Bände) publiziert, das inzwischen als Grundlagenwerk der Historiographie anerkannt ist. Aus den damit verbundenen Arbeiten und der Auseinandersetzung mit dem Konzept der "Sozialdisziplinierung" bildet sich inzwischen ein neuer Schwerpunkt von Untersuchungen des frühneuzeitlichen Strafrechts, der eng mit der historischen Kriminalitätsforschung zusammenhängt (K. Härter). Ein später begonnenes Parallelprojekt für die frühmodernen Städte ist ebenfalls weitgehend beendet. Wenn alle Daten gesammelt und in moderner Form publiziert sind, verfügt die Forschung über ein exzellentes, neue Dimensionen erschließendes Forschungsmittel. Aus den Projekten ist eine Schriftenreihe Text Link InternStudien zu Policey und Policeywissenschaft (hrsg. M. Stolleis) entstanden.

Darüber hinaus wird im Rahmen von Institutsprojekten die Text Link InternNaturrechtslehre Heinrich von Coccejis (O. Peglow) erforscht. Ein Editionsvorhaben widmet sich der Schrift des Text Link InternHippolithus à Lapide: Über die Staatsräson des Reiches  (M. Vec).

 
 
19. und 20. Jahrhundert

Die selbstständige wissenschaftliche Forschungsgruppe Text Link InternLebensalter und Recht (seit 1.4.2005; Leitung: S. Ruppert) erforscht die Segmentierung des menschlichen Lebenslaufs durch die Einführung von Altergrenzen und altersspezifischen Regelungen seit dem 19. Jahrhundert.
Wer als "jung" oder "alt" gilt, wird gesellschaftlich immer neu definiert. Das Projekt der Forschungsgruppe beschäftigt sich mit der Rolle, die das Recht in diesem Definitionsprozess spielt.
Werden junge und alte Menschen im Recht unterschiedlich behandelt? Welche Wechselwirkungen bestehen zwischen staatlicher Normierung und demographischem, sozialem und wirtschaftlichem Wandel? 
Anhand dieser Leitfragen widmen sich die einzelnen Forschungsvorhaben den drei Lebensphasen Jugend, Erwerbstätigkeit und Alter.
Einzelne Studien entstehen zu den Themen "Jugendhilfe in Deutschland und Frankreich" (T. Engel), "Junge Menschen im russischen Strafrecht" (T. Mill), Text Link InternDie weibliche Erwerbsbiographie (D. Noll), "Alte Menschen vor Gericht" (K. Linderer), Text Link InternHofübergabe und Altenteil (B. Fastenmayer), "Das vierte Lebensalter" (I. Claus).

Die Selbständige wissenschaftliche Forschungsgruppe Text Link InternRecht in der Industriellen Revolution (1999-2004; Leitung: M. Vec) erforschte die Wechselwirkungen zwischen Technik und Recht in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Leitende Gesichtspunkte sind dabei Normierung und Standardisierung. Die Leitfragen der Einzelstudien lauteten: Wer normt, normiert, normalisiert? Inwieweit lösen sich Normentstehung und Normimplementation vom Staat? Welche Rechtsqualität haben die Normierungen? Die Ergebnisse sind teils Text Link Internbereits veröffentlicht worden, teils erscheinen sie seit Anfang 2006 in einer eigenen Buchreihe.

Das Projekt zur Text Link InternGeschichte des Völkerrechts im 19. und 20. Jahrhundert widmet sich vor allem der Wissenschaftsgeschichte des europäischen Völkerrechts vom Ende des 19. Jahrhunderts bis zum Zweiten Weltkrieg. Eine weitere in Arbeit befindliche Studie thematisiert Text Link InternPrinzipien und Rechtsquellen des Völkerrechts zwischen 1789 und 1914 (M. Vec). Die Ergebnisse werden in der Schriftenreihe Studien zur Text Link InternGeschichte des Völkerrechts (hrsg. von A. v. Bogdandy, W. Graf Vitzthum, M. Stolleis) publiziert. Von 2004 an wird das "Journal of the History of International Law" von Peter Haggenmacher (Genf), Michael Stolleis (Frankfurt am Main) und Rüdiger Wolfrum (Heidelberg) herausgegeben.

Die rechtlichen Arrangements staatlicher Indienstnahme gesellschaftlicher Selbstorganisation im 19. und frühen 20. Jahrhundert untersucht das Projekt Text Link Intern„Regulierte Selbstregulierung in rechtshistorischer Perspektive“, ein Teilprojekt im Rahmen des Exzellenzclusters Text Link InternNormativeOrders. Geplant sind zwei Tagungen, deren Ergebnisse in Tagungsbänden dokumentiert werden, und eine kommentierte Quellenedition. Die erste Tagung (9.-11. Juli 2009) (Text Link Intern„Selbstregulierung im 19. Jahrhundert: gesellschaftliche Selbstorganisation zwischen Staatsfreiheit und staatlichen Steuerungsansprüchen“) (Link auf das Tagungsprogramm) wird sich mit der Herausbildung von Organisationsformen nichtstaatlicher Steuerung in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts befassen. 2010 schließt sich eine zweite Tagung an, die sich mit der staatlichen Regulierung gesellschaftlicher Selbstorganisation im Interventionsstaat des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts beschäftigt. Projektbeteiligte sind G. Bender (Koordinator), M. Stolleis, P. Collin, St. Ruppert, M. Seckelmann sowie A. Noé als studentische Hilfskraft.

Das Projekt Text Link InternRechtskulturen des modernen Osteuropa wurde unter der fachlichen Leitung von Th. Giaro und Z. Pokrovac mit Mitarbeitern aus den osteuropäischen Ländern bearbeitet. Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts fand in allen osteuropäischen Ländern und Regionen eine starke Rezeption von westlichen Gesetzes- und Rechtstexten statt, vielfach einhergehend mit der Übernahme westlicher Schulen des juristischen Denkens wie der Pandektistik. Osteuropa vollzog damit den Anschluss an den romanischen Rechtskreis, wobei jedoch lokale Rechtstraditionen und fremde Rechte miteinander konkurrierten. Die Situation in den einzelnen Ländern ist gekennzeichnet durch ein komplexes Gewebe von französischem, österreichischem, deutschem, belgischem Privat-, Straf-, Prozess- und Verfassungsrecht, das nach Osten exportiert wurde und innerhalb osteuropäischer Länder zirkulierte. Die Rekonstruktion dieses äußerst lebhaften Austausches normativer Texte wird es erlauben, begründete Hypothesen über die Möglichkeiten und Grenzen der Implementation von (fremdem) Recht zu formulieren. Damit wird ein Kernproblem sowohl der älteren Rechtsgeschichte (Beispiel: Rezeption des römischen Rechts) als auch der Gegenwart (Beispiel: europäische Richtlinien) angeschnitten.

Die Zeitgeschichte des Rechts war lange mit der Aufarbeitung der Rolle von Recht und Juristen im Nationalsozialismus befasst. (Siehe auch das laufende Dissertationsvorhaben von K. Todt über britische Kriegsverbrecherprozesse gegen Deutsche in der Folge des Zweiten Weltkriegs). Inzwischen hat sich das Forschungsfeld ausgedehnt zum einen auf eine komparatistische Forschung und zum anderen auf das gesamte 20. Jahrhundert, d.h. auf neue und neueste Rechtsentwicklungen. Zu den bestimmenden Faktoren für die europäischen Rechte im 20. Jahrhundert zählen die politischen Verfassungen und Regimes. Das 20. Jahrhundert ist ein Jahrhundert der Diktaturen. Text Link InternDas Europa der Diktatur. Wirtschaftskontrolle und Recht ist das zentrale Thema einer internationalen Forschergruppe unter der Leitung von D. Simon. Erforscht wird, wie sich unter den verschiedenen, kommunistischen und faschistischen, Diktaturen des 20. Jahrhunderts das Verhältnis von Politik und Wirtschaft durch Recht und Gesetzgebung gestaltete und inwieweit alte und neue Rechtsstrukturen einer diktatorischen Wirtschaftsordnung behilflich waren oder dieser widerstrebten (G. Bender, R. Banken, J. Bähr, Chr. Boyer, R.M. Kiesow). Der komparatistische Ansatz verspricht Aufschlüsse über die generelle Steuerungsfähigkeit des Rechts unter dem Primat der Politik.

Weitere Forschungsvorhaben des 19. und 20. Jahrhunderts beschäftigen sich mit der Text Link InternAnalyse tschechischer juristischer Zeitschriften des 19. und 20. Jahrhunderts (M. Krupar), den Text Link InternKontinuitäten im öffentlichen Recht zwischen Weimarer Republik und DDR (M. Otto), der Schiedsgerichtsbarkeit in internationalen Verwaltungsunionen (S. Kneisel), der Verfassungsgerichtsbarkeit in der Tschechoslowakischen Republik zwischen 1920 und 1939 (J. Osterkamp), dem Wiederaufbau der Polizei in Deutschland zwischen 1945 und 1955 (D. Bastian) sowie dem Text Link InternGrundgesetz unter informationstechnologischen Bedingungen (C. Vismann).

 
 
Wissenschaftsgeschichte

Die Rechtswissenschaft hat wie alle Disziplinen eine eigene Wissenschaftsgeschichte, welche insbesondere im 19. Jahrhundert durch die Abgrenzung zu anderen Wissensgebieten und interne Methodendebatten in Bewegung geriet. Die Geschichte der Rechtswissenschaft ist deshalb ein wesentlicher Baustein in der Rekonstruktion der Genese auch des gegenwärtigen Rechtszustands. Aktuelle Forschungen erstrecken sich insbesondere auf die Analyse von Netzwerken juristischer Kommunikation.

Text Link InternReferenz Rom: In den europäischen Rechten wurde und wird bis heute Rom als Ursprung und Modell des Rechts in Anspruch genommen. Dies gilt sichtbar für das Privatrecht. Doch auch für den Aufbau der Staatsstrukturen seit der frühen Neuzeit ist die Referenz auf das Vorbild und Symbol "Rom" fundamental. Zu erforschen sind die spezifischen Leistungen dieser Referenz in Hinblick auf europäische Identität und auf den Transfer von Recht innerhalb Europas. Um die Bedeutung der Referenz Rom im Recht einzuschätzen, werden gleichzeitig Referenzen auf Rom in anderen Gebieten, in der Kunst und Architektur, in der Literatur und Geschichtsschreibung sowie im politischen Denken in den Blick genommen. Nach mehreren Workshops, die der Konkretisierung und theoretischen Fundierung des Projekts dienten, fand eine erste interdisziplinäre Tagung (Tagungsprogramm PDF PDF [8 KB]) zum Thema im Herbst 2003 statt, die von M. Th. Fögen, M. Kempe und C. Vismann veranstaltet wurde.

Text Link InternWissenschaftliche Kommunikation im 19. Jahrhundert: Die Korrespondenz K.J.A. Mittermaiers: Anhand der umfangreichen, internationalen Korrespondenz des im 19. Jahrhundert äußerst einflussreichen Rechtswissenschaftlers Mittermaier verfolgt das Projekt den Aufbau eines rechtswissenschaftlichen Netzwerkes, die verschlungenen Wege des Entstehens von Fachwissen, die Herausbildung einer community von Fachleuten. Das Projekt ist wissenschaftsgeschichtlich und insbesondere medienwissenschaftlich orientiert und arbeitet eng mit dem DFG-Sonderforschungsbereich Wissenskultur und gesellschaftlicher Wandel zusammen. Im Projekt werden einzelne Corpora von Briefen Mittermaiers und seiner Korrespondenten ediert, die über in- und ausländische Bibliotheken und Archive verstreut sind. Nachdem in diesem Vorhaben 11 Editions-Bände erschienen sind, wird die Erschließung der Briefwechsel mit weiteren Korrespondenten auf Regesten zu beschränken sein, die der Forschung als Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden sollen. Das Projekt wird von B. Dölemeyer geleitet und durch zahlreiche Publikationen, darunter auch Dissertationen, vorangetrieben.

 

 
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