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Forschung |
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Institutsprojekte |
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Das Institut gliedert sich nicht nach "Abteilungen", sondern bildet
projektbezogene Arbeitsbereiche:
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Rechtsgeschichte - Geschichte der Evolution
eines sozialen Systems |
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Unter den gegenwärtig verfügbaren Gesellschaftstheorien nimmt die
Systemtheorie eine bedeutsame Stellung ein. Sie wird ergänzt um moderne
Evolutionstheorie. Da Evolutionstheorie sich mit Veränderungen / Mutationen
oder Stabilisierungen in der Zeit befasst, liegt es nahe, ihre Prämissen
und Einsichten auf die Geschichtsforschung zu übertragen. In einem
interdisziplinären und ortsübergreifenden Netzwerk von Experten werden die
Chancen und Schwierigkeiten diskutiert, ob und wie moderne
Evolutionstheorien zur Beschreibung und Erklärung von Entwicklungen des
Rechts fruchtbar gemacht werden können. Die Geschichte des Rechts würde
damit auf einer neuen systemtheoretischen Basis erforscht. Das Projekt Rechtsgeschichte
- Geschichte der Evolution eines sozialen Systems
wird in Form von öffentlichen Vortragsreihen und internen Seminaren unter
der Leitung von M. Th. Fögen und G. Bender bearbeitet.
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Frühe Neuzeit |
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Der Schwerpunkt der Frühneuzeit-Forschungen des Instituts liegt im Bereich
der Policey. Um eine Grundlage für die zwischen dem späten 15. und dem frühen
19. Jahrhundert europaweit aufgebaute Normgebung der "Policey" zu
gewinnen, hat das Institut das Projekt der Policeyordnungen der frühen Neuzeit
(M. Stolleis, K. Härter, T. Simon) begonnen. Sukzessive entsteht ein
Repertorium, das die Polizeigesetzgebung der Territorien und der Städte
erschließt. Das seit 1992 mit Unterstützung der DFG verfolgte Projekt der
Erschließung der frühneuzeitlichen Policeyordnungen (Deutschland, Dänemark,
Schweden, Schweiz, Österreich) ist, was die Erfassung der Daten angeht,
weitgehend abgeschlossen. Die Ergebnisse werden fortlaufend in der Reihe Repertorium der Policeyordnungen der Frühen Neuzeit (bisher
7 Bände) publiziert, das inzwischen als Grundlagenwerk der Historiographie anerkannt
ist. Aus den damit verbundenen Arbeiten und der
Auseinandersetzung mit dem Konzept der "Sozialdisziplinierung" bildet
sich inzwischen ein neuer Schwerpunkt von Untersuchungen des frühneuzeitlichen
Strafrechts, der eng mit der historischen Kriminalitätsforschung zusammenhängt
(K. Härter). Ein später begonnenes Parallelprojekt für die frühmodernen
Städte ist ebenfalls weitgehend beendet. Wenn alle Daten gesammelt und in moderner Form publiziert sind, verfügt
die Forschung über ein exzellentes, neue Dimensionen erschließendes
Forschungsmittel. Aus den Projekten ist eine Schriftenreihe Studien zu Policey und Policeywissenschaft
(hrsg. M. Stolleis) entstanden.
Darüber hinaus wird im Rahmen von Institutsprojekten die Naturrechtslehre Heinrich von Coccejis
(O. Peglow) erforscht. Ein Editionsvorhaben widmet sich der Schrift des Hippolithus
à Lapide: Über die Staatsräson des Reiches (M. Vec).
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19. und 20. Jahrhundert |
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Die selbstständige wissenschaftliche Forschungsgruppe Lebensalter und Recht
(seit 1.4.2005; Leitung: S. Ruppert)
erforscht die Segmentierung des menschlichen Lebenslaufs durch die Einführung
von Altergrenzen und altersspezifischen Regelungen seit dem 19. Jahrhundert.
Wer
als "jung" oder "alt" gilt, wird gesellschaftlich immer neu
definiert. Das Projekt der Forschungsgruppe beschäftigt sich mit der Rolle, die
das Recht in diesem Definitionsprozess spielt.
Werden junge und alte Menschen im
Recht unterschiedlich behandelt? Welche Wechselwirkungen bestehen zwischen
staatlicher Normierung und demographischem, sozialem und wirtschaftlichem
Wandel?
Anhand dieser Leitfragen widmen sich die einzelnen Forschungsvorhaben
den drei Lebensphasen Jugend, Erwerbstätigkeit und Alter.
Einzelne Studien
entstehen zu den Themen "Jugendhilfe in Deutschland und Frankreich"
(T. Engel), "Junge Menschen im russischen Strafrecht" (T. Mill), Die weibliche Erwerbsbiographie
(D. Noll), "Alte Menschen vor
Gericht" (K. Linderer), Hofübergabe und Altenteil
(B. Fastenmayer), "Das vierte Lebensalter" (I. Claus).
Die Selbständige wissenschaftliche Forschungsgruppe Recht in der
Industriellen Revolution (1999-2004; Leitung: M. Vec) erforschte die
Wechselwirkungen zwischen Technik und Recht in der zweiten Hälfte des 19.
Jahrhunderts. Leitende Gesichtspunkte sind dabei Normierung und
Standardisierung. Die Leitfragen der Einzelstudien lauteten: Wer normt,
normiert, normalisiert? Inwieweit lösen sich Normentstehung und
Normimplementation vom Staat? Welche Rechtsqualität haben die Normierungen? Die
Ergebnisse sind teils bereits veröffentlicht worden, teils erscheinen sie seit
Anfang 2006 in einer eigenen Buchreihe.
Das Projekt zur
Geschichte des Völkerrechts im 19. und 20. Jahrhundert widmet
sich vor allem der Wissenschaftsgeschichte des europäischen Völkerrechts vom
Ende des 19. Jahrhunderts bis zum Zweiten Weltkrieg. Eine weitere in Arbeit
befindliche Studie thematisiert Prinzipien und Rechtsquellen des Völkerrechts zwischen 1789 und 1914
(M. Vec).
Die Ergebnisse werden in
der Schriftenreihe Studien zur Geschichte des Völkerrechts (hrsg. von A. v.
Bogdandy, W. Graf Vitzthum, M. Stolleis) publiziert. Von 2004 an wird das
"Journal of the History of International Law" von Peter Haggenmacher
(Genf), Michael Stolleis (Frankfurt am Main) und Rüdiger Wolfrum (Heidelberg)
herausgegeben.
Die rechtlichen Arrangements staatlicher Indienstnahme gesellschaftlicher
Selbstorganisation im 19. und frühen 20. Jahrhundert untersucht das Projekt
„Regulierte Selbstregulierung in rechtshistorischer Perspektive“,
ein Teilprojekt im Rahmen des Exzellenzclusters
NormativeOrders. Geplant sind zwei Tagungen, deren Ergebnisse
in Tagungsbänden dokumentiert werden, und eine kommentierte Quellenedition. Die
erste Tagung (9.-11. Juli 2009) ( „Selbstregulierung im 19. Jahrhundert: gesellschaftliche Selbstorganisation zwischen Staatsfreiheit und staatlichen Steuerungsansprüchen“) (Link auf das Tagungsprogramm) wird sich mit der
Herausbildung von Organisationsformen nichtstaatlicher Steuerung in der ersten
Hälfte des 19. Jahrhunderts befassen. 2010 schließt sich eine zweite Tagung an,
die sich mit der staatlichen Regulierung gesellschaftlicher Selbstorganisation
im Interventionsstaat des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts beschäftigt.
Projektbeteiligte sind G. Bender (Koordinator), M. Stolleis, P. Collin, St.
Ruppert, M. Seckelmann sowie A. Noé als studentische Hilfskraft.
Das Projekt Rechtskulturen des modernen Osteuropa wurde unter der fachlichen
Leitung von Th. Giaro und Z. Pokrovac mit Mitarbeitern aus den osteuropäischen Ländern
bearbeitet. Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts fand in allen osteuropäischen Ländern
und Regionen eine starke Rezeption von westlichen Gesetzes- und Rechtstexten
statt, vielfach einhergehend mit der Übernahme westlicher Schulen des
juristischen Denkens wie der Pandektistik. Osteuropa vollzog damit den Anschluss
an den romanischen Rechtskreis, wobei jedoch lokale Rechtstraditionen und fremde
Rechte miteinander konkurrierten. Die Situation in den einzelnen Ländern ist
gekennzeichnet durch ein komplexes Gewebe von französischem, österreichischem,
deutschem, belgischem Privat-, Straf-, Prozess- und Verfassungsrecht, das nach
Osten exportiert wurde und innerhalb osteuropäischer Länder zirkulierte. Die
Rekonstruktion dieses äußerst lebhaften Austausches normativer Texte wird es
erlauben, begründete Hypothesen über die Möglichkeiten und Grenzen der
Implementation von (fremdem) Recht zu formulieren. Damit wird ein Kernproblem
sowohl der älteren Rechtsgeschichte (Beispiel: Rezeption des römischen Rechts)
als auch der Gegenwart (Beispiel: europäische Richtlinien) angeschnitten.
Die Zeitgeschichte des Rechts war lange mit der Aufarbeitung der Rolle von Recht
und Juristen im Nationalsozialismus befasst. (Siehe auch das laufende
Dissertationsvorhaben von K. Todt über britische Kriegsverbrecherprozesse gegen
Deutsche in der Folge des Zweiten Weltkriegs). Inzwischen hat sich das
Forschungsfeld ausgedehnt zum einen auf eine komparatistische Forschung und zum
anderen auf das gesamte 20. Jahrhundert, d.h. auf neue und neueste
Rechtsentwicklungen. Zu den bestimmenden Faktoren für die europäischen Rechte
im 20. Jahrhundert zählen die politischen Verfassungen und Regimes. Das 20.
Jahrhundert ist ein Jahrhundert der Diktaturen. Das Europa der Diktatur.
Wirtschaftskontrolle und Recht ist das zentrale Thema einer internationalen
Forschergruppe unter der Leitung von D. Simon. Erforscht wird, wie sich unter
den verschiedenen, kommunistischen und faschistischen, Diktaturen des 20.
Jahrhunderts das Verhältnis von Politik und Wirtschaft durch Recht und
Gesetzgebung gestaltete und inwieweit alte und neue Rechtsstrukturen einer
diktatorischen Wirtschaftsordnung behilflich waren oder dieser widerstrebten (G.
Bender, R. Banken, J. Bähr, Chr. Boyer, R.M. Kiesow). Der komparatistische
Ansatz verspricht Aufschlüsse über die generelle Steuerungsfähigkeit des
Rechts unter dem Primat der Politik.
Weitere Forschungsvorhaben des 19. und 20. Jahrhunderts beschäftigen sich mit
der Analyse tschechischer juristischer Zeitschriften des 19. und 20.
Jahrhunderts (M. Krupar), den Kontinuitäten im öffentlichen Recht zwischen
Weimarer Republik und DDR (M. Otto), der Schiedsgerichtsbarkeit in
internationalen Verwaltungsunionen (S. Kneisel), der Verfassungsgerichtsbarkeit
in der Tschechoslowakischen Republik zwischen 1920 und 1939 (J. Osterkamp), dem
Wiederaufbau der Polizei in Deutschland zwischen 1945 und 1955 (D. Bastian)
sowie dem Grundgesetz unter informationstechnologischen Bedingungen (C.
Vismann).
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Wissenschaftsgeschichte |
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Die Rechtswissenschaft hat wie alle Disziplinen eine eigene
Wissenschaftsgeschichte, welche insbesondere im 19. Jahrhundert durch die
Abgrenzung zu anderen Wissensgebieten und interne Methodendebatten in
Bewegung geriet. Die Geschichte der Rechtswissenschaft ist deshalb ein
wesentlicher Baustein in der Rekonstruktion der Genese auch des gegenwärtigen
Rechtszustands. Aktuelle Forschungen erstrecken sich insbesondere auf die
Analyse von Netzwerken juristischer Kommunikation.
Referenz Rom:
In den europäischen Rechten wurde und wird bis heute Rom als
Ursprung und Modell des Rechts in Anspruch genommen. Dies gilt sichtbar für
das Privatrecht. Doch auch für den Aufbau der Staatsstrukturen seit der frühen
Neuzeit ist die Referenz auf das Vorbild und Symbol "Rom"
fundamental. Zu erforschen sind die spezifischen Leistungen dieser Referenz
in Hinblick auf europäische Identität und auf den Transfer von Recht
innerhalb Europas. Um die Bedeutung der Referenz Rom im Recht einzuschätzen,
werden gleichzeitig Referenzen auf Rom in anderen Gebieten, in der Kunst und
Architektur, in der Literatur und Geschichtsschreibung sowie im politischen
Denken in den Blick genommen. Nach mehreren Workshops, die der
Konkretisierung und theoretischen Fundierung des Projekts dienten, fand eine
erste interdisziplinäre Tagung (Tagungsprogramm
PDF
[8 KB]) zum Thema im Herbst 2003 statt, die von
M. Th. Fögen, M. Kempe und C. Vismann veranstaltet wurde.
Wissenschaftliche Kommunikation im 19. Jahrhundert:
Die Korrespondenz K.J.A. Mittermaiers: Anhand der umfangreichen, internationalen
Korrespondenz des im 19. Jahrhundert äußerst einflussreichen
Rechtswissenschaftlers Mittermaier verfolgt das Projekt den Aufbau eines
rechtswissenschaftlichen Netzwerkes, die verschlungenen Wege des Entstehens von
Fachwissen, die Herausbildung einer community von Fachleuten. Das Projekt ist
wissenschaftsgeschichtlich und insbesondere medienwissenschaftlich orientiert
und arbeitet eng mit dem DFG-Sonderforschungsbereich Wissenskultur und
gesellschaftlicher Wandel zusammen. Im Projekt werden einzelne Corpora von
Briefen Mittermaiers und seiner Korrespondenten ediert, die über in- und
ausländische Bibliotheken und Archive verstreut sind. Nachdem in diesem Vorhaben
11 Editions-Bände erschienen sind, wird die Erschließung der Briefwechsel mit
weiteren Korrespondenten auf Regesten zu beschränken sein, die der Forschung als
Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden sollen. Das Projekt wird von B.
Dölemeyer geleitet und durch zahlreiche Publikationen, darunter auch
Dissertationen, vorangetrieben.
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